Erinnerung zur Mitgliederversammlung

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Erinnerung zur Mitgliederversammlung

Erinnerung zur Mitgliederversammlung

Der Vorstand des SC Siegfried lädt gem. Satzung alle Mitglieder recht herzlich zur Mitgliederversammlung ein. Sie findet statt am Sonntag, den 21.12.2025 um 10 Uhr im Schützenhaus Kleinostheim, Scheblerstraße, 63801 Kleinostheim.

Die Einladung erfolgte Satzungsgemäß bereits vor 3 Woche im Mitteilungsblatt und die Tagesordnung ist auch auf unserer Homepage zu finden. Ebenso die Informationen zur geplanten Satzungseänderungen. Mitglieder die Außerhalb von Kleinostheim wohnen wurden zusätzlich per Mail bzw. Brief benachrichtigt. 

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

  1. Begrüßung und Totengedenken
  2. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 02.12.2024
  3. Berichte und Aussprache zu den Berichten
  4. Entlastung
  5. Bildung eines Wahlausschusses für die Nachwahlen
  6. Nachwahlen für Kassier und Kassenprüfer
  7. Satzungsänderung (vgl. Anlage)
  8. Mitgliedsbeiträge – evtl. Anpassung der Beiträge ab 2025/2026
  9. Anträge
  10. Verschiedenes

Mit sportlichen Grüßen 

gez.

Thomas Sokolowski

Vorsitzender SC Siegfried Kleinostheim

Vorschlag Satzungsanpassung

Bisherige Fassung

§ 12 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
  2. Die Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Jahresquartal statt. Sie ist ferner einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse gebietet oder ein Fünftel der Vereinsmitglieder dies schriftlich und unter Angabe der Gründe und des Zwecks vom Vorstand verlangt.
  3. Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand mind. zwei Wochen vor dem Versammlungstermin durch ortsübliche Veröffentlichung, im Mitteilungsblatt der Gemeinde Kleinostheim, einzuberufen. Weiterhin wird zur Mitgliederversammlung auch per elektronischer Post (Email) und über die Veröffentlichung auf der Vereins-Homepage (www.scsiegfried.de) eingeladen. Mit der Einberufung ist gleichzeitig die Tagesordnung mitzuteilen.
  4. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig.
  5. Bei Beschlüssen und Wahlen entscheidet, soweit die Satzung nichts anderes vorsieht, die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
  6. Die Art der Abstimmung wird durch den Versammlungsleiter festgelegt. Eine schriftliche Abstimmung hat jedoch zu erfolgen, wenn ein Drittel der erschienen Mitglieder dies beantragen.
  7. Die Mitgliederversammlung beschließt über die Höhe des Vereinsbeitrages, die Entlastung und Wahl des Vorstandes und des Vereinsausschusses, über Satzungsänderungen sowie über alle Punkte die Gegenstand der Tagesordnung sind. Die Mitgliederversammlung bestimmt für jeweils zwei Jahre einen zweiköpfigen Prüfungsausschuss, der die Kassenprüfung durchführt und der Versammlung Bericht erstattet.
  8. Die Tagesordnung für eine ordentliche Mitgliederversammlung muss folgende Punkte enthalten:
    1. Bericht des Vorstandes
    2. Kassenbericht
    3. Bericht des Prüfungsausschusses
    4. Entlastung des Vorstandes
    5. Wahlen, soweit diese erforderlich sind
    6. Beschlussfassung über vorliegende Anträge
  9. Anträge können von allen Mitgliedern gestellt werden. Über Anträge, die beim Vorstand nicht spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich eingehen, kann nur mit Zustimmung des Vorstands abgestimmt werden.
  10. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb von zwei Wochen einzuberufen
    1. wenn der Vorstand oder Vereinsausschuss dies beschließen
    2. wenn mindestens ein Fünftel aller Mitglieder dies verlangt

Die Einladung erfolgt wie bei der ordentlichen Mitgliederversammlung.

  1. Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung, ist eine Niederschrift, die vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist, aufzunehmen.

 

Änderungsvorschlag

§ 12 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
  2. Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Sie ist ferner einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse gebietet oder ein Fünftel der Vereinsmitglieder dies schriftlich und unter Angabe der Gründe und des Zwecks vom Vorstand verlangt.
  3. Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand mind. zwei Wochen vor dem Versammlungstermin durch ortsübliche Veröffentlichung, im Mitteilungsblatt der Gemeinde Kleinostheim, einzuberufen. Weiterhin wird zur Mitgliederversammlung auch per elektronischer Post (Email) und über die Veröffentlichung auf der Vereins-Homepage (www.scsiegfried.de) eingeladen. Mit der Einberufung ist gleichzeitig die Tagesordnung mitzuteilen.
  4. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig.
  5. Bei Beschlüssen und Wahlen entscheidet, soweit die Satzung nichts anderes vorsieht, die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
  6. Die Art der Abstimmung wird durch den Versammlungsleiter festgelegt. Eine schriftliche Abstimmung hat jedoch zu erfolgen, wenn ein Drittel der erschienen Mitglieder dies beantragen.
  7. Die Mitgliederversammlung beschließt über die Höhe des Vereinsbeitrages, die Entlastung und Wahl des Vorstandes und des Vereinsausschusses, über Satzungsänderungen sowie über alle Punkte die Gegenstand der Tagesordnung sind. Die Mitgliederversammlung bestimmt für jeweils zwei Jahre einen zweiköpfigen Prüfungsausschuss, der die Kassenprüfung durchführt und der Versammlung Bericht erstattet.
  8. Die Tagesordnung für eine ordentliche Mitgliederversammlung muss folgende Punkte enthalten:
    1. Bericht des Vorstandes
    2. Kassenbericht
    3. Bericht des Prüfungsausschusses
    4. Entlastung des Vorstandes
    5. Wahlen, soweit diese erforderlich sind
    6. Beschlussfassung über vorliegende Anträge
  9. Anträge können von allen Mitgliedern gestellt werden. Über Anträge, die beim Vorstand nicht spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich eingehen, kann nur mit Zustimmung des Vorstands abgestimmt werden.
  10. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb von zwei Wochen einzuberufen
    1. wenn der Vorstand oder Vereinsausschuss dies beschließen
    2. wenn mindestens ein Fünftel aller Mitglieder dies verlangt

Die Einladung erfolgt wie bei der ordentlichen Mitgliederversammlung.

  1. Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung, ist eine Niederschrift, die vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist, aufzunehmen.

 

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